2021


Dezember


Kein Training am 28. und 30.12.21!

Erstes Training im neuen Jahr am Dienstag, den 04.01.22!




 

Impressionen

Weihnachtslehrgang in Erfurt am

4. Dezember 2021

 

Herzlichen Glückwunsch zur bestandenen Prüfung:

- Emma Schmittdorsch zum 6. Kyu

- Milena Roth zum 5. Kyu



November


 

Ab Mittwoch, 24. November gilt die 15. BayIfSmV. 

 

Quelle:

https://www.blsv.de/wp-content/uploads/2021/11/2021-11-25_Schreiben-an-Vereine.pdf




"Lokale Corona-Ampel springt auf Rot – Corona-Schutz-Maßnahmen im Landkreis Kronach

06. November 2021 Das bayerische Kabinett hat am vergangenen Mittwoch eine Neufassung der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung auf den Weg gebracht. Dies zieht ab 07.11.21 auch weitere Maßnahmen im Landkreis Kronach nach sich.

 

Ab Sonntag, 7. November, greift in Bayern die Stufe Gelb der landesweiten Krankenhausampel. Der Landkreis Kronach hat zudem die jüngst festgelegten Schwellenwerte überschritten, weshalb weitere, lokale Maßnahmen in Kraft treten. Einerseits sind im Leitstellenbereich (Coburg/Kronach/Lichtenfels) die zur Verfügung stehenden Intensivbetten bereits zu über 80 % ausgelastet, andererseits liegt die 7-Tage-Inzidenz für den Landkreis Kronach über der maßgeblichen 300-er Marke. Folglich gelten hier zusätzlich die Maßnahmen entsprechend, die bei einer landesweiten roten Krankenhausampel gelten würden. Im Landkreis Kronach greifen daher ab Sonntag (07.11.2021), 0 Uhr, folgende Regelungen:

  • Als Maskenstandard gilt wieder die FFP2-Maske (statt medizinischer Gesichtsmaske); Kinder und Jugendliche zwischen dem sechsten und 16. Geburtstag müssen nur eine medizinische Gesichtsmaske tragen. Regelungen im Bereich der Schule siehe weiter unten.
  • Für die Gastronomie, Beherbergungsunternehmen und körpernahe Dienstleistungen gilt künftig 3G plus. Nichtimmunisierte können also nur mit aktuellem PCR-Test teilnehmen. Schülerinnen und Schüler, die der regelmäßigen Testung im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen, sind hiervon ausgenommen.
  • Einrichtungen, Veranstaltungen etc., die sonst nach 3G-Regeln zugänglich waren, sind nur noch nach 2G zugänglich, also nur für Personen, die geimpft oder genesen sind sowie Minderjährigen Schülerinnen und Schülern, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen, ist der Zugang zur eigenen Ausübung sportlicher Aktivitäten erlaubt. Dies betrifft im Hinblick auf geschlossene Räume z.B. den Zugang zu öffentlichen und privaten Veranstaltungen in nicht privaten Räumlichkeiten, Sportstätten und praktischer Sportausbildung, Fitnessstudios, dem Kulturbereich mit Theatern, Kinos, Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, außerdem zu Freizeiteinrichtungen einschließlich Bädern, Saunen, Solarien, Führungen, Indoorspielplätzen, Spielhallen und -banken.
    Anbieter, Veranstalter, Betreiber, Beschäftigte und ehrenamtlich Tätige dieses Bereiches, die weder geimpft noch genesen sind, müssen an mindestens zwei verschiedenen Tagen pro Woche über einen negativen PCR-Testnachweis verfügen.
  • Für Clubs, Diskotheken und vergleichbare Freizeiteinrichtungen gilt 2G (geimpft oder genesen).
  • In Hochschulen, außerschulischen Bildungsangeboten einschließlich der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Bibliotheken und Archive gilt weiterhin die Zugangsmöglichkeit auch mit Schnelltest (3G).
  • Die Zugangsregelung „3G“ (einfacher Schnelltest zweimal pro Woche genügt) gilt in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten außerdem für alle Beschäftigten, die während ihrer Arbeit Kontakt zu anderen Personen haben (egal ob Kunden, andere Beschäftigte oder sonstige Personen). Das gilt allerdings nicht für den Handel und den ÖPNV."

Auszug aus: https://www.landkreis-kronach.de/aktuelles/meldungen/corona-schutz-massnahmen-112021/

 




Oktober


Bestandene Prüfung zum 4. Kyu am 21.10.21 in Bad Lausick bei Sensei Ratschke - Herzlichen Glückwunsch Sabine Schmittdorsch!

 

Dank intensivem vorbereitendem Training im heimischen Dojo und Dank der Teilnahme an vielen lehrreichen Seminaren ist nun auch die Prüfung zum vierten Kyugrad erfolgreich absolviert worden.

 


12.10.21 - Prüflinge im Dojo

Mit Bravour haben die folgenden Karateka ihre Prüfungen abgelegt: Petra Rölling zum 9. u. 8. Kyu / Amelie Schütz zum 9. Kyu sowie Zwischenprüfung Weiß-Gelb / Jule Fischer zum 9. Kyu sowie Zwischenprüfung Weiß-Gelb



September




Es gibt schon wieder Neuerungen bezüglich der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, gültig ab 2. September. Das Schreiben des BLSV finden sie hier:

 

https://www.blsv.de/wp-content/uploads/2021/09/2021-09-02_Schreiben-an-Vereine.pdf

Download
BLSV - Neuerungen zum 02. September
2021-09-02_Schreiben-an-Vereine.pdf
Adobe Acrobat Dokument 343.8 KB


August


Es gibt Neuerungen in der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, gültig ab 23. August. Das Schreiben des BLSV finden sie hier:

 

https://www.blsv.de/wp-content/uploads/2021/08/2021-08-23_Schreiben_an_Vereine.pdf

 


Poltern 19.08.21 und Hochzeit 21.08.21



Juni


Aufgrund des niedrigen Inzidenzwerts ist der Trainingsbetrieb endlich wieder möglich! 

 

Trainingsbeginn ist Dienstag, der 06.07.21!

 

Trainingszeiten:

 

DIENSTAG

 

1. Trainingseinheit: 17-18 Uhr (Ersatztermin Birnbaum)

Pause: 18-18:30 Uhr

2. Trainingseinheit:  18:30-19:30 Uhr

Pause: 19:30-20 Uhr

3. Trainingseinheit: 20-21 Uhr

 

Vorübergehend folgende Trainingszeiten (Stand 18.07.21):

 

1. Trainingseinheit: 18-19 Uhr

Pause: 19-19:30 Uhr  

2. Trainingseinheit:  19:30-20:30 Uhr

 

DONNERSTAG

 

1. Trainingseinheit: 19-20 Uhr

Pause: 20-20:30 Uhr

2. Trainingseinheit:  20:30-21:30 Uhr

 



Februar


Der reguläre Trainingsbetrieb bleibt derzeit bis auf weiteres aufgrund der aktuellen Coronasituation ausgesetzt!    

 

Der geplante Lehrgang im März diesen Jahres entfällt leider!